FIA: GT-Kommission beschließt Mindestproduktionsmenge für GT3-Sportwagen

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Nissan muss vom GT-R GT3 mindestens zehn Einheiten produzieren | © Nissan Media

Für GT3-Sportwagen gelten in Zukunft Mindestproduktionszahlen. Dies hat die GT-Kommission während der Sitzung des FIA-Motorsportrats in Genf beschlossen. Innerhalb des ersten Jahres müssen zehn Autos hergestellt werden, nach dem zweiten Jahr müssen es deren zwanzig sein.

Die GT-Kommission der FIA hat auf ihrer Sitzung in Genf am vergangenen Freitag den Beschluss gefasst, für GT3-Sportwagen eine Mindestproduktionsmenge einzuführen. Diese Maßnahme soll sogenannte GT-Prototypen verhindern, welche lediglich in kleiner Stückzahl hergestellt und anschließend durch Werksteams eingesetzt werden.

Für die GT3-Klasse gilt künftig eine Menge von zehn produzierten Einheiten innerhalb der ersten zwölf Monate nach der Homologation. Anschließend müssen weitere zehn Fahrzeuge vierundzwanzig Monate nach der Homologation produziert sein. Die Klausel besagt jedoch nicht, dass diese Fahrzeuge auch an Teams ausgeliefert sein müssen.

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Direkt von der Regel betroffen sind Callaway Competition, Honda und Lexus. Honda plant in diesem Jahr, mehr Fahrzeuge an Kunden auszuliefern. Solche Pläne sind hingegen von Lexus nicht bekannt. Auch Bentley und Nissan werden hiervon betroffen sein. Sie müssen in dieser Periode mindestens zehn Fahrzeuge ihrer neuen Generation herstellen. Was im Falle der Nichteinhaltung passiert, wurde nicht genauer definiert. Auch die Prüfmethoden sind nicht bekannt.

Darüber hinaus wurde beschlossen, den Vertrag für den FIA GT World Cup in Macao zu verlängern. Der aufgrund der Massenkarambolagen in die Kritik geratene GT-Weltpokal wird damit auch in diesem Jahr das Weltfinale bilden. Daneben wird es in Aserbaidschan ein Finale für Pro-Am-Mannschaften geben.