Hypersportwagen: Schließt der ACO Konstrukteure ohne Herstellerstatus aus?

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Doch keine Privatiers in der Hypersportwagenklasse? | © Toyota Motorsport GmbH

Der FIA-Weltrat hat am Mittwoch den ACO-Reglemententwurf für die Hypersportwagenklasse bewilligt. Ein Passus ist zur Stunde jedoch auslegungsbedürftig: Sind Konstrukteure ohne Herstellerstatus ausgeschlossen?

In einem Kommuniqué am Donnerstagmittag promulgierte der ACO, nun endlich das Postament seiner künftigen Oberklasse für Hypersportwagen errichtet zu haben. Denn der FIA-Weltrat, welcher am Mittwoch in Paris zusammentrat, genehmigte die Vorschläge für das Kernregularium. Gleichwohl: Ein Passus stiftete Verwunderung – nämlich jener, welcher die Teilnahmevoraussetzungen festschreibt.

Demgemäß müsse die Homologation unter dem Markennamen erfolgen und bedarf der Zustimmung des FIA-Langstreckenkomitees. Nach der Lesart der englischsprachigen Fachpublikation Sportscar365 schlösse diese Richtlinie möglicherweise Konstrukteure ohne Herstellerstatus aus. Solch eine Exklusion beträfe die Scuderia Cameron Glickenhaus und ByKolles Racing, welche sich mit dem Vorhaben tragen, ein Hypercar zu bauen.

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Darüber hinaus steht das Verfahren zur Titelvergabe fest. Als Weltmeister stehen zum Saisonende jene Fahrer eines Le-Mans-Hypersportwagens fest, welche die meisten Punkte gesammelt haben. Wettbewerber anderer Klassen finden also keine Berücksichtigung, was naheliegenderweise allerdings nur eine Formalisierung darstellt. In der Teamwertung erzielt stets das bestplatzierte Fahrzeug eines Rennstalls Zähler.

Hinsichtlich der Probefahrten erlegt das Reglement den Werken im ersten Jahr keinerlei Restriktionen auf, damit Neueinsteiger hinreichend Vorbereitungen auf den Einstieg treffen können. Derlei Beschränkungen gelten erst ab dem zweiten Einsatzjahr. Die personelle Zusammensetzung regulieren die Organisatoren ebenfalls: Eine Mannschaft, welche mit zwei Hypersportwagen antritt, darf maximal vierzig Mitglieder umfassen – dreiundvierzig im Falle der Verwendung eines Hypridsystems.

Im Schlusssatz zollen ACO und FIA auch der LMP2-Liga Aufmerksamkeit. Um die Budgets zu deckeln und die Kostenentwicklung im Allgemeinen zu kontrollieren, kommt in Zukunft ein Einheitsreifen zur Anwendung. Überdies schreibt das Regelwerk eine Leistungsreduktion von dreißig Kilowatt vor – dieser Wert entspricht ungefährt vierzig Pferdestärken. Die Regelnovellen treten zur Saison 2020/21 in Kraft.