LMP1-Reglement: ACO führt Plug-in-Hybridsystem ein

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Der ACO hat erste Eckdaten zum 2020er-Reglement der LMP1-Klasse genannt | © Maximilian Graf

Anlässlich der Le-Mans-Pressekonferenz hat der ACO einige Eckdaten zum LMP1-Reglement für die Saison 2020 gennant. Wichtigste Neuerung: die Einführung eines Plug-in-Hybridsystems. Darüber hinaus ergreifen die Regelmacher vielfältige Maßnahmen zur Kostenreduktion.

Auf der alljährlichen Freitagspressekonferenz anlässlich der 24 Stunden von Le Mans hat der ACO die Eckdaten zum künftigen LMP1-Regularium für die Saison 2020 bekannt gegeben. Wichtigste Novität: Fortan findet ein Plug-in-Hybridsystem Anwendung, welches den Hersteller während des Boxenstopps einen raschen Aufladevorgang gestattet. Diese technologische Neuerung bringt allerdings auch zwei sportliche Pflichten mit sich.

Zum einen müssen die Hybridprototypen die ersten Kilometer nach dem Tankstopp vollelektrisch bewältigen, ehe der Verbrennungsmotor seinen Beitrag leistet. Zum anderen sollen die Sportwagen die Ziellinie ausschließlich elektrisch überqueren. Allerdings stehen die Einzelheiten zur Umsetzung des letztgenannten Aspekts noch zur Debatte. Hinsichtlich der Rekuperation schreibt das Reglement unverändert zwei Rückgewinnungssysteme sowie ein Acht-Megajoule-Limit vor.

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Darüber hinaus genehmigt das Regelwerk hinfort bewegliche Front- und Heckflügel zur Erhöhung der Effizienz. Dies solle wiederum die Restriktionen hinsichtlich der Fortentwicklung an der Aerodynamik kompensieren. Ferner trägt sich der ACO weiterhin mit dem Vorhaben, andere progressive Konzepte bei den 24 Stunden von Le Mans zu involvieren. Vorstellbar seien Biokraftstoffe sowie der Wasserstoffantrieb.

Vielfältige Maßnahmen zur Kostenreduktion

Überdies ventiliert der ACO Möglichkeiten, um die Kosten zu reduzieren, ohne die Vielfalt der Technologien einzudämmen. Darum dürfen die Konstrukteure in Zukunft nur eine Karosserie pro Saison homologieren. Bis dato bestand die Möglichkeit, verschiedene Aerodynamik-Spezifikationen zu entwickeln, um den Streckencharakteristiken im Kalender der Langstrecken-WM Genüge zu tun. Diese Freiheit hegte die Regelaufseher zuletzt sukzessive ein.

In diesem Kontext schreibt der Automobilklub des Westens auch Beschränkungen zur Weiterentwicklung und Testarbeit fest. Neben einer Limitierung der privaten Probefahrten sind nunmehr nur sechshundert anstatt achthundert Stunden jährlich im Windkanal erlaubt. Eine weitere Einschränkung: Entwicklungspakete. Innerhalb zweier Jahre dürfen die Konstrukteure nur einen Komplex aus Fahrgestell, Motor, Hybridsystem und Karosserie komplett neu konstruieren.

Zusätzliche Vorgaben schreibt das Reglement im Bereich der Aerodynamik, des Antriebs, der Bremskühlung, des Getriebes sowie des Mitarbeiterstabes, welchen die Richtlinien auf fünfzig – anstelle von fünfundsechzig – reduzieren. In puncto Sicherheit ergreift der ACO ebenfalls Maßnahmen, welche vornehmlich das Monocoque und die Ergonomie im Cockpit der LMP1-Prototypen betreffen.