CNG-Geschäftsführer: „Unser Preis-Leistungs-Verhältnis ist vernünftig“

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Um in Zukunft Motorsport auf dem Nürburgring zu garantieren, müsse die CNG-Besitzgesellschaft gewinnorientiert arbeiten. „Das ist nicht nur legitim, sondern absolut notwendig“, betont Geschäftsführer Carsten Schumacher, welcher auf diese Weise auch die Parkgebühren entlang der Nordschleife begründet.

Seit Beginn der diesjährigen Saison müssen Zuschauer entlang der Nürburgring-Nordschleife eine Parkgebühr zahlen. CNG-Geschäftsführer Carsten Schumacher begründet in einem Interview mit vln.de diese Entscheidung der Verantwortlichen in der Eifel. „Wir können es uns nicht leisten, dass für eine Leistung, die wir erbringen, nicht bezahlt wird“, erläutert er. „Und gute Leistungen haben ihren angemessenen Preis.“

Zugleich skizziert Schumacher das künftige Geschäftsmodell der Capricorn-Besitzgesellschaft. Demnach sei das Konzept auf Gewinne ausgerichtet, da die rheinland-pfälzische Landesregierung hinfort keinerlei Unterstützung gewährt. Dieser Umstand legitimiere eine profitorientierte Vorgehensweise. „Das ist nicht nur legitim, sondern absolut notwendig, damit auf dem Nürburgring langfristig Rennsport stattfinden kann. Daran arbeiten wir“, meint Schumacher.

Dies gelte auch für die Bereitstellung der Parkgelegenheiten am Traditionskurs. „Unser Geschäftsmodell beruht darauf, dass wir als Dienstleister – und gemeinsam mit dem jeweiligen Veranstalter – eine optimale Leistung erbringen“, schildert Schumacher. „Wenn der VLN-Zuschauer sein Auto an der Nordschleife auf einem anständigen Parkplatz in erreichbarer Nähe sicher abstellen kann, akzeptiert er, dafür zu zahlen.“

Ansonsten halte die CNG an Bewährtem fest, wolle aber ebenso die Weiterentwicklung forcieren. „Unser Preis-Leistungsverhältnis ist vernünftig“, betont Schumacher. „Insgesamt ist es so, dass das Gesamtgeschäftsmodell funktionieren muss. Der Nürburgring muss als privates Unternehmen Umsätze erwirtschaften, damit auch die anfallenden Kosten beglichen werden können. Seitdem der Nürburgring keine Gelder oder Subventionen der Landesregierung erhält, muss er auf eigenen Füßen stehen.“