Nach Daytona: IMSA bestraft Lamborghini-Mannschaften

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Konrad Motorsport und die anderen Lamborghini-Teams wurden nach Daytona bestraft |© IMSA

Die vier Lamborghini-Mannschaften in der IMSA SportsCar Championship wurden nach den 24 Stunden von Daytona nachträglich bestraft. Der Veranstalter IMSA ist der Auffassung, dass Hersteller und Teams die mögliche Leistung des Huracán GT3 verschleiert hätten und somit einen Vorteil bei der Einstufung erlangten.

Der neue Lamborghini Huracán hatte bei seinem Nordamerika-Debüt bei den 24 Stunden von Daytona überzeugt. Fabio Babini hätte gar die Chance gehabt das Rennen der GTD-Klasse zu gewinnen, wenn sich sein Team Konrad Motorsport nicht bei der Spritmenge verrechnet hätte. Somit rollte der Italiener in der letzten Runde aus und musste den Magnus-Audi ziehen lassen.

In der Datenauswertung nach dem Rennen hat die IMSA jedoch Unregelmäßigkeiten an allen fünf Fahrzeugen der Teams Konrad, Change Racing, Paul Miller Racing und O’Gara Racing festgestellt. Auf das Endergebnis wurde jeweils eine Boxendurchfahrtsstrafe plus fünf Minuten Strafzeit aufaddiert. Zudem wurde Lamborghini als Hersteller bestraft. Die Squadra Corse verliert Punkte in der Meisterschaft und muss 25.000 Dollar Strafe entrichten.

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Die Strafe des Veranstalters stützt sich auf den Paragrafen 2.9 des sportlichen Regelwerkes. Dieser besagt, dass jeder Hersteller verlässliche Daten zur Verfügung stellen müsse, sodass eine Balance of Performance durchgeführt werden könne. Des Weiteren würden Fahrzeuge, welche „ein Performancelevel oberhalb dem zu erwartenden Resultat zeigen mit einer Durchfahrtsstrafe mit fünf Minuten Standzeit vor, während oder nach dem Rennen bestraft.“

Lamborghini lässt hierzu wissen, dass die Strafe somit aufgrund der schnellsten Rennrunde, die durch einen Huracán erzielt wurde, verhängt wurde. Jedoch wären die Fahrzeuge entsprechend der BoP-Einstufung ausgerüstet gewesen. Bereits seit Ende 2015 hätten die Italiener eng mit der IMSA zusammengearbeitet und sowohl auf dem Prüfstand als auch beim „Roar“ Daten zur Verfügung gestellt. Diese hätten den Anforderungen stets entsprochen.

Der sogenannte „Sandbagging“-Paragraf soll verhindern, dass sich einzelne Teilnehmer oder Hersteller einen Vorteil bei der Einstufung der Rennwagen erschleichen. Durch das „Sandbagging“, also dem absichtlichen Verschleiern der tatsächlichen Leistung des Autos, konnte der Veranstalter ein Auto als benachteiligt ansehen und somit besser einstufen. Der Vorwurf des absichtlichen Langsamfahrens wird auch vor den 24 Stunden auf dem Nürburgring regelmäßig gegen Hersteller erhoben.