VLN: ILN erwirkt Revision der vorläufigen Ausschreibung

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ILN und VLN intensivieren die Gesprächsführung | © 1VIER.COM

Die ILN-Teilnehmervertretung hat in Gesprächen mit der Veranstaltergemeinschaft eine Revision der vorläufigen VLN-Ausschreibung bewirkt. Einerseits entfällt die Pflichtwerbung an den Radläufen, andererseits untergliedert das Regelwerk die SP9 in Teilkategorien. Die veränderte Nenngeldstruktur bleibt dahingegen.

Der Widerstand gegen die provisorische Ausschreibung für die diesjährige Saison der VLN-Langstreckenmeisterschaft hat eine punktuelle Revision des Entwurfes gezeitigt. In einem gemeinsamen Dialog zwischen der Interessengemeinschaft Langstrecke Nürburgring und der Veranstaltergemeinschaft haben sich beide Partien auf einige Änderungen verständigt. Allerdings sind sich die Teilnehmervertretungen und Organisatoren hinsichtlich weiterer Aspekte noch uneins.

Demzufolge befreit das Veranstaltergespann die Rennställe von der Vorgabe, an den Radläufen Pflichtwerbung zu positionieren, damit die Mannschaften stattdessen die Reklame eigener Geldgeber platzieren können. In einer voraufgehenden Stellungnahme hatte ILN-Vorsitzender Martin Rosorius moniert, diese Restriktion gefährde die „finanziellen Grundlagen der Teams und Fahrer“.

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Darüber hinaus untergliedert das Reglement künftig die SP9-Spitzenklasse in die Teilwertungen Profis, Pro-Am-Besatzungen und Amateure. Jene Unterkategorien sollen ein Ansporn für Herrenfahrer und Privatiers sein. Ein optische Kennzeichnung stellt das Regularium den einzelnen Rennställen derzeit anheim, erlegt den Wettbewerben aber in der bevorstehenden Saison noch keine Pflicht auf, die zusätzlichen Segmentierungen kenntlich zu machen.

Zudem ist es den Mechanikern weiterhin gestattet, während eines Tankstopps Reparaturen durchzuführen. Weitere Sicherheitsfaktoren bei den Vorgängen in der Boxengasse standen ebenfalls zur Diskussion. Um eine „gesunde Rennserie“ mit „attraktivem Motorsport“ zu garantierten, dürften die „berechtigten Interessen“ der Wettstreiter – insbesondere der kleinen Rennställe – nicht in Vergessenheit geraten. „Dafür setzt sich die ILN ein“, betont Rosorius.

Nenngeldstruktur bleibt unverändert

Zur Verstetigung des Dialogs wolle die ILN fortan in kürzeren Zeitabständen Gespräche mit den VLN-Veranstaltern führen. „Es ist sinnvoll, dass die konstruktiven Gespräche fortgesetzt werden, um weitere Verbesserungen zu erreichen, denn wir verfolgen ja das gleiche Ziel“, meint Rosorius in einer Pressemitteilung. „Die ILN sammelt aus dem Kreis der Aktiven ständig Ideen und Vorschläge, um den Rennsport in der Eifel noch attraktiver zu machen – für die Zuschauer ebenso wie für die Teams, die sich ihr Engagement finanziell auch in Zukunft noch leisten können müssen.“

Auch das Organisatorengespann goutiert den Austausch mit dem ILN-Interessenzusammenschluss. „Wir erhalten so von einer Partei gezieltes Feedback, das wir als VLN entsprechend bewerten“, erläutert der VLN-Generalbevollmächtigte Ralph-Gerald Schlüter. „Natürlich können wir nicht auf jede Anregung eingehen – die Verantwortung für das Reglement trägt weiterhin ausschließlich die VLN. Aber konstruktive Kritik ist stets willkommen.“

Unverändert bleib dahingegen die Erhöhung der Nenngelder, welche die ILN in einem Kommuniqué zum Ende des vergangenen Jahr aufs Schärfste kritisierte. Unter Berücksichtigung der obligatorischen Werbung hatte die Teilnehmervertretung eine Budgeterhöhung  von zwanzig bis sechsundzwanzig Prozent je eingesetztem Rennwagen kalkuliert. In Ansehung schrumpfender Teilnehmerfelder sei die Interessengemeinschaft darum konsterniert gewesen.

Scharfzüngig konstatierte Rosorius: „Eine Qualitätsverbesserung oder ein Mehrwert für die Kunden ist an keiner Stelle erkennbar. Kurz gesagt: Alles soll teurer werden, aber nichts besser.“ In einer Stellungnahme entgegneten das VLN-Organisatorengespann wiederum, die Erhöhung der Antrittsgelder betrage lediglich circa ein bis zwei Prozent. Zumal der Veranstalter zusätzliche Ausgaben wie steigende Kosten für Streckenmiete und Sicherheitsvorkehrungen in Anschlag bringen müsse.