VLN: SPX-Regelnovelle begrenzt GT3-Konkurrenzfähigkeit

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SPX-Regelwerk erlegt GT3-Teams Restriktionen auf | © 1VIER.COM

Die VLN-Regelhüter haben die SPX-Bestimmungen für GT3-Sportwagen modifiziert. Künftig müssen Teams, welche ein Fahrzeug mit solch einer Homologation – angestrebt, gültig oder abgelaufen – einsetzen, eine zusätzliche Mindeststandzeit absitzen. Zudem erfolgt stets eine Rückversetzung in der Startaufstellung.

In einem Bulletin hat die Veranstaltergemeinschaft diverse Überarbeitungen am SPX-Regularium der VLN-Langstreckenmeisterschaft publik gemacht. Diese Regelnovelle betrifft ausschließlich Sportwagen der GT3-Klasse – sowohl solche mit einer angestrebten, gültigen oder abgelaufenen Homologation. Demnach entfällt künftig die maximale Stintlänge, welche sich bislang über sechs Umrundungen der Nürburgring-Nordschleife erstreckte.

Die weiteren Anpassungen am SPX-Regelwerk zielen wiederum auf Restriktionen beim Einsatz eines GT3-Gefährts ab. Zum einen schreiben die Richtlinien einen längeren Boxenaufenthalt durch eine zusätzliche Standzeit von zwanzig Sekunden fest, hinzuaddiert zur regulären Mindeststandzeit. Zum anderen sind die in der Qualifikation erzielten Rundenzeit nur für de klasseninterne Reihenfolge bedeutsam, weil stets eine Rückversetzung ans Ende der ersten Startergruppe erfolgt.

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In der Vergangenheit nutzten Hersteller verschiedentlich die Gelegenheit, ihre GT3-Entwicklungsfahrzeuge in der SPX-Liga unter Wettbewerbsbedingungen zu testen. Zuletzt unternahm Manthey-Racing mit dem Porsche 911 GT3 R der nächsten Generation beim Ruhrpokal eine Probefahrt. Auch Audi beabsichtigt, mit seinem GT3-Evolutionsmodell an einem der Restläufe teilzunehmen. Selbiges gilt für den neuen Aston Martin Vantage GT3.