VLN: Regelaufseher sprechen zwei Disqualifikationen aus

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Die Nachkontrolle deckte eine Regelwidrigkeit bei Mühlner Motorsport auf | © Jan Brucke/VLN

Nach dem dritten Saisonrennen der VLN-Langstreckenmeisterschaft haben die Regelhüter zwei Wertungsausschlüsse ausgesprochen. Die technische Nachkontrolle legte sowohl bei Adrenalin Motorsport als auch bei Mühlner Motorsport Regelwidrigkeiten zutage.

Im Anschluss an den dritten Lauf zur VLN-Langstreckenmeisterschaft haben zwei Fahrzeuge der anschließenden technischen Überprüfung nicht Stich gehalten, was wiederum die nachträgliche Disqualifikation mit sich brachte. Zum einen verletzte ein BMW 235i Racing Cup von Adrenalin Motorsport das Cup-5-Reglement, zum anderen verstieß ein Porsche 911 GT3 Cup von Mühlner Motorsport gegen die Cup-2-Richtlinien.

Die Nachkontrolle förderte demnach zutage: Der Zweier mit der Startnummer 650, den Adrenalin Motorsport einsetzt, verfügte über keine serienmäßige Tankabdeckung. Demgegenüber untersuchten die Technikkommissare den Neunelfer mit der Bezifferung 123 infolge eines Protestes von GetSpeed Performance. Das Resultat der Begutachtung: Der Porsche-Sportwagen war mit einem regelwidrigen Stoßfänger ausgestattet.

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Der Wertungsausschluss findet seinen Niederschlag auch in der Tabelle. Die BMW-Piloten David Griessner und Yannick Fübrich behaupteten vor dem ADAC-ACAS-Cup auf der Nürburgring-Nordschleife die Tabellenführung, welche nunmehr die V4-Stallgefährten Danny Brink, Philipp Leisen und Christopher Rink innehaben. Derweil rangierte das Porsche-Trio Marcel Hoppe, Moritz Kranz und Tim Scheerbarth an sechster Stelle im Punkteklassement.

Scheerbarth kritisiert unterdessen die Vorgehensweise seiner Mitstreiter. „Klar, wir haben einen Fehler gemacht, aber muss man gleich zum Lehrer rennen und petzen?“, fragt der Mühlner-Motorsport-Pilot auf seiner Facebook-Seite. „Sorry, aber das ist für mich kein Zeichen von großem Sportsgeist.“ Zudem hebt Scheerberth hervor: Der Cup-Elfer habe durch die Modifikation keinerlei Performance-Vorteile erlangt.