Daytona: Land Motorsport bezieht Stellung zur BoP-Strafe

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Land Motorsport hat Stellung zur Strafe in Daytona bezogen | © Audi MediaCenter

Aufgrund einer fünfminütigen Stop-and-Go-Strafe büßte Land Motorsport bei den 24 Stunden von Daytona seinen GTD-Führungsrang ein. Die IMSA-Sportkommissare begründeten ihre Entscheidung mit einem Verstoß gegen die Balance of Performance. Die Audi-Equipe entgegnet wiederum, keine Regelverletzung begangen zu haben.

Land Motorsport ist bei den 24 Stunden von Daytona einer Ungenauigkeit im Reglement der GTD-Klasse zum Opfer gefallen. Die Sportkommissare belegten das Audi-Gespann nach neunstündiger Fahrzeit mit einer fünfminütigen Stop-and-Go-Strafe, weil sich die Mannschaft einen Vorteil verschafft habe, welcher jedoch de jure nicht mit den IMSA-Richtlinien konfligierte. Die Regelhüter gedenken nun, den entsprechenden Passus zu präzisieren.

Was hatte sich im Einzelnen zugetragen? In einem Kommuniqué schildert Land Motorsport die Vorkommnisse ab. Nach dem Petit Le Mans, der letztjährigen Endrunde der IMSA SportsCar Championship, ging die Audi-Equipe daran, die Vorrichtung zum Kraftstoffnachfüllen zu modifizieren, um den Tankvorgang rascher durchführen zu können. Nach Angaben des Teams sei diese Änderung regelgerecht und homologationskonform.

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Das Problem: Die Balance of Performance für den vierundzwanzigstündigen Wettstreit in Daytona Beach errechnet eine vierzigsekündige Standzeit beim Nachtanken. Demgegenüber schreibt das Regularium nur die technische Beschaffenheit der Tankanlage fest, berücksichtigt jedoch nicht die Dauer der Betankung. Daher erteilten die Regelhüter eine Freigabe für das Langstreckenrennen in Florida – und versiegelten die demzufolge legale Zapfsäule.

IMSA legt künftig exakte Tankzeiten fest

Von der siebenten Startposition begonnen, arbeiteten sich Christopher Mies, Jeffrey Schmidt sowie Sheldon und Kelvin van der Linde sukzessive im Klassement empor. Nach ungefähr neun Stunden und zwanzig Minuten führte das Audi-Quartett die GTD-Liga mit einem Umlauf Vorsprung an, ehe die Regelwächter die Spitzenreiter zu einer fünfminütigen Stop-and-Go-Strafe an die Box zitierten. Der Grund: Verstoß gegen die Balance of Performance.

Nach der eintägigen Wettfahrt untersuchten die Technikkommissare abermalig die Betankungsanlage sowie den Tank des Audi R8 LMS, stellten allerdings keine Regelverletzung fest. Aber: Die Aufzeichnungen der Motordatensoftware des Mittelmotorrenners und diejenigen der IMSA-Messinstrumente wichen von einander ab. Die Veranstalter rechtfertigten ihr Entscheidung letztlich mit der Begründung, der Teilnehmer dürfe die von der IMSA errechneten Mindesttankzeiten um lediglich drei Sekunden unterschreiten.

Nichtsdestoweniger insistiert Land Motorsport in seiner Stellungnahme darauf, keinen Reglementverstoß begangen zu haben. Dabei beruft sich der Rennstall aus Niederdreisbach auf die Absätze ein und sieben des zweiten Paragrafen im IMSA-Regelwerk. Einen Protest schließt das IMSA-Regelbuch allerdings aus. Um derlei Missverständnisse in Zukunft zu vermeiden, haben die Regelmacher nun angekündigt, forthin eine exakte Tankzeit festzulegen.