VLN: Veranstalter diskutieren Konzept nachträglicher Strafen

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Nachträgliche Strafen in der VLN-Langstreckenmeisterschaft? | © Ralf Kieven

Um einen fairen Umgang auf der Nürburgring-Nordschleife zu gewähren, erwägen die VLN-Regelaufpasser nachträgliche Bestrafungen nach der Sichtung von Onboard-Aufnahmen. Geschäftsführer Karl Mauer erachtet dies als notwendig, um zwischen „grobfahrlässigem Verhalten“ und einem „berühmten Rennunfall“ zu unterscheiden.

Derzeit erörtern die VLN-Regelwächter verschiedene Maßnahmen, um ein sportliches Miteinander auf der Nürburgring-Nordschleife sicherzustellen. Daher steht das Konzept zur Debatte, im Nachhinein Videomaterial aus den Cockpits auszuwerten, was wiederum auch nachträgliche Sanktionen einbegreift. Das Ziel dieser Vorgangsweise sei, einen „kollegialeren Umgang der Fahrer“ zu erreichen, erklärt Geschäftsführer Karl Mauer im vln.de-Interview.

Um eine Unterscheidung zwischen „grobfahrlässigem Verhalten“ und einem „berühmten Rennunfall“ zu treffen, bedürfe es umfangreicher Aufnahmen sowie zeitintensiver Auswertungen. „Das kann man im zeitlichen Rahmen einer Rennveranstaltung nicht leisten“, betont Mauer. Daher bemühe sich die Veranstaltergemeinschaft gegenwärtig, gemeinsam mit dem DMSB eine Lösung zu finden.

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Primäre Intention sei nicht eine Aussprache von Strafen, vielmehr handle es sich um einen „Akt der Disziplinierung“, der Piloten vor Augen stelle, unter permanenter Beobachtung zu stehen, um Fehlverhalten äußerstenfalls zu missbilligen. „Wir fordern nicht unbedingt die Bestrafung in Form von Sperren oder in Form von einem nachträglichen Wertungsausschluss“, kehrt Mauer angesichts dieses Vorhabens hervor.

Mauer: „Unrecht Vorschub zu leisten, müssen wir vermeiden“

Zumeist fördere die Sichtung des Videomaterials ohnehin „klassische Rennunfälle“ zutage. „Aber manche Unfälle resultieren eindeutig aus Fahrlässigkeit oder aus einer Reaktion, die der Fahrer mit mehr Besonnenheit hätte unterlassen können“, erläutert Mauer. Ein Gremium, das sich für die Analyse der Aufnahmen verantwortlich zeichnet, solle sich aus Vertretern der Veranstalter, des Streckenbetreibers, des DMSB sowie Repräsentanten der Fahrerschaft zusammensetzen.

Gleichwohl vergegenwärtigt Mauer, inwieweit die Regelaufseher durch die Abhängigkeit der Aufnahmen Gefahr laufen, Regelwidrigkeiten nur punktuell zu ahnden. Sofern kein Videomaterial existiert, wären Ungerechtigkeiten nicht ausgeschlossen, weil nicht gefilmte Vergehen auch nicht zur Sanktion führen. „Unrecht Vorschub zu leisten, müssen wir unter allen Umständen vermeiden“, beteuert Mauer darum.

Nichtsdestotrotz sei die „Basis des bewegten Bildes“ unabdingbar für ein „gerechtes Ergebnis“. „Aber wichtig ist, dass die Fahrer in dem Bewusstsein in die Rennen gehen, dass sie unter Beobachtung stehen und dass sie, wenn sie sich wirklich erkennbar daneben benehmen, mit hoher Wahrscheinlichkeit dafür zur Rechenschaft gezogen werden“, fügt Mauer hinzu. Denn die Stellungnahme des Fahrers genüge nicht, um zu einem Ergebnis zu gelangen.