ADAC GT Masters: DMSB untersagt MS Racing die Teilnahme an restlichen Läufen

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Der DMSB untersagt MS Racing die Teilnahme an den verbleibenden ADAC-GT-Masters-Läufen | © ADAC Motorsprot

Das DMSB-Sportgericht hat MS Racing für die restlichen Wertungsläufe des ADAC GT Masters gesperrt. Der Grund: eine Regelverletzung, den die Rennkommissare nach der Veranstaltung in Spielberg aufdeckten. Um Protest zu erheben, stehen der Audi-Equipe zwei Wochen zur Verfügung.

Der Regelverstoß beim ADAC-GT-Masters-Gastspiel auf dem ehemaligen Österreichring hat fatale Folgen für MS Racing. Nach Informationen von Speedweek bestätigte das DMSB-Sportgericht bei einer Zusammenkunft nicht bloß die Entscheidung der Rennkommissare, sondern untersagt der Audi-Mannschaft darüber hinaus die Teilnahme an den verbleibenden Wertungsläufen in Zandvoort und auf dem Hockenheimring.

Um den Formalien Genüge zu tun, hat das DMSB-Sportgericht MS Racing ferner auch aus der Wertung des Samstagsrennens in Spielberg ausgeschlossen. Hinfort bleiben dem Audi-Gespann aus dem Schwarzwald vierzehn Tage, um in Berufung zu gehen. Dieser Vorgang verhindert jedoch nicht das in Krafttreten der Bestrafung, somit besitzt die Sperre ungeachtet eines Protestes Gültigkeit für die verbleibenden ADAC-GT-Masters-Rennen.

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Nach dem Sonntagsrennen in Zeltweg registrierten die Sportkommissare „technische Unregelmäßigkeiten“ den beiden Audi R8 LMS von MS Racing, weshalb die Regelaufseher die Equipe disqualifizierten. Daraufhin bezog MS Racing Stellung. Demgemäß modifizierten die Ingenieure den Luftmengenbegrenzer des Sportwagens, was nach dem Dafürhalten des Teamchefs Ralf Stoll einen „Freiraum für eigene Entwicklungen“ dargestellt habe.