Am vergangenen Wochenende verlor Audi seinen WM-Auftakterfolg am Grünen Tisch. Stattdessen erklärten die Sportkommissare die Konzernschwester Porsche nachträglich zum Sieger. Eine zu drakonische, gar sportschädigende Maßnahme? Oder eine adäquate Bestrafung? Ein Kommentar zum Wertungsausschluss.
Nach einem kurzweiligen WM-Eröffnungsrennen in der Grafschaft Northamptonshire fiel die Entscheidung schlussendlich am Grünen Tisch. Im Anschluss an die technische Überprüfung schlossen die Regelwächter den Laufsieger in Silverstone aus der Wertung aus, woraufhin Audi in Berufung ging. Stattdessen erklärten die Sportkommissare Konzernschwester Porsche nachträglich zum Gewinner der Tourist Trophy. Es folgt: ein Schwebezustand.
Der Wertungsausschluss gründet auf einer Verletzung des Artikels 3.5.6 a3 des Technischen Reglements der Langstrecken-WM. Demgemäß müsse die Höhe der Bodenplatte zwanzig Millimeter betragen. Die Überprüfung der Regelaufseher ergab jedoch, der Audi R18 mit der Startnummer sieben verstößt gegen ebenjene technischen Vorgaben der LMP1-Klasse. Nun entscheidet ein Sportgericht.
Die Disqualifikation Audis ruft widerstreitende Meinungen hervor. Eine Partei akzeptiert die Entscheidung – mitunter jedoch zähneknirschend. Nach dem Dafürhalten der Gegenseite würden solche Urteile hingegen dem sportlichen Wettbewerb erheblichen Schaden zufügen. Ein legitimer Einwand? Fraglos bereitet es Schwierigkeiten, die tautologische Argumentation zu entkräften, Regeln seien Regeln, und diese müssen demnach auch eingehalten werden.
Das ist richtig. Denn jedwede Form der Kulanz bei einer Regelwidrigkeit unterminiert letztlich das Prinzip eines Regulariums, welches schließlich den Rahmen für einen fairen Wettstreit garantiert. Schreiben die Richtlinien eine bestimmten Wert vor, bedeutet eine Unter- oder Überschreitung ohne Wenn und Aber einen Verstoß. Diesen müssen die Verantwortlichen folglich auch ahnden. Andere Vorgehensweisen würden das Konzept eines Regelwerks ad absurdum führen.
Entscheidungen am Grünen Tisch anstatt auf der Rennstrecke?
Gleichwohl besteht Diskussionsbedarf hinsichtlich der Adäquatheit der Bestrafung, welche Audi nach seinem Erfolg am vergangenen Wochenende – falls der Protest scheitert – verbüßen muss. Um sich den Sachverhalt zu vergegenwärtigen: Der Wertungsausschluss fußt auf einer Abweichung der Bodenfreiheit um wenige Millimeter, womit sich Audi einen marginalen Vorteil verschafft hat. Zumal der Hersteller dies auf die Beschaffenheit des Rundkurses zurückführt.
Naheliegenderweise hat Audi also nicht vorsätzlich betrogen, um auf illegale Weise den Sieg zu erstreiten. Ist ein Totalausschluss darum tatsächlich eine angemessene Strafe? Schließlich müsste die Werksmannschaft in Konsequenz dessen einen maximalen Punkteverlust hinnehmen, womit die Abordnung aus Neuburg an der Donau mit einem massiven Rückstand in die diesjährige Saison der Langstrecken-WM startet, wohingegen Widersacher Porsche die volle Punktzahl abstaubt.
Dies schlägt die Brücke zu einer weiteren Problematik. Sportliche Entscheidungen am Grünen Tisch herbeizuführen, sind im Allgemeinen verpönt. Solch einem Ausschluss haftet deswegen das Odium einer missliebigen Regulierung an, bei der Duelle nicht auf der Strecke, sondern auf dem Papier ausgefochten werden. Unter ebenjenem Übelstand leiden zahlreiche Meisterschaften, deren Popularität zunehmend sinkt. Will die Langstrecken-WM diesen Pfad ebenfalls einschlagen? Dies wäre das falsche Signal.


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