Verkauf: „Ja zum Nürburgring“ legt weitere EU-Beschwerde ein

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Der Verein „Ja zum Nürburgring“ hat neuerlich eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht. Da die Verantwortlichen in Brüssel das Urteil vom Oktober aufgrund falscher Annahmen gefällt haben, stellen die Verkaufsgegner einen Antrag auf Widerruf.

Die Bürgerinitiative „Ja zum Nürburgring“ hat eine abermalige Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingelegt. Damit beantragt der gemeinnützige Verein den Widerruf des Urteils aus Brüssel, wonach das Bieterverfahren um die insolvente Rennstrecke in der Eifel als europarechtskonform einstufte. Die Begründung: Der Entschluss vom Oktober beruhe auf Fehlinformationen.

Die EU-Kommission schlussfolgerte demnach, der Nürburgring-Verkauf sei „transparent, offen, diskriminierungsfrei und bedingungsfrei“ getätigt worden. Allerdings führten die Verantwortlichen in Brüssel die Prüfung unter der Annahme durch, die Deutsche Bank stelle Capricorn die notwendigen Kredite zur Verfügung. Tatsächlich besaß die Finanzierungsbestätigung keine Gültigkeit mehr.

Darüber benachrichtigten die Insolvenzverwalter die EU-Kommission hingegen nicht. In Konsequenz dessen war Capricorn-Chef Robertino Wild nicht in der Lage, die zweite Ratenzahlung zu leisten. Daher erstand der russische Pharmaunternehmer Viktor Charitonin dessen Anteile an der Besitzgesellschaft. „Die von der Landesregierung hochgelobte Lösung brach jedoch noch schneller auseinander, als selbst wir es erwartet hatten“, meint Otto Flimm in einer Mitteilung von „Ja zum Nürburgring“.

Der nachfolgende Weiterverkauf widerspreche jedoch den EU-Vorgaben. „In einem beispiellosen Aktionismus haben dann der Sachwalter und der Sanierungsgeschäftsführer alle Regeln des Verkaufsprozesses ad absurdum geführt, indem sie die Kontrolle über den Verkauf wieder an sich zogen, um dann entgegen allen Vorgaben der EU-Kommission die Anteile ein zweites Mal zu verkaufen“, moniert Flimm.

Aufgrund dieser Vorgehensweise hat „Ja zum Nürburgring“ neuerlich eine Beschwerde eingereicht. „Diese Aktivitäten liefen im Hintergrund, während die Insolvenzverwalter gleichzeitig in Brüssel das Bild einer heilen Welt gemäß EU-Vorgaben zeichneten“, fügt Flimm hinzu. „Tatsächlich aber wurde die Kommission verkürzt und damit falsch informiert, sodass sie ihre Entscheidung am 1. Oktober 2014 auf einer Grundlage traf, die nicht der Realität entsprach.“