VLN: Rennleitung ahndet über fünfzig Gelbvergehen

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Nach der Qualifikation zum fünften VLN-Saisonlauf hat die Rennleitung über fünfzig Strafen wegen Vergehen unter Gelb ausgesprochen. Acht Mannschaften wurde gar komplett aus der Wertung genommen. Nutznießer der Vorkommnisse: Jürgen Alzen Motorsport startet daher von der Poleposition.

Die VLN-Rennleitung hat nach der Qualifikation zum fünften Wertungslauf auf der Nürburgring-Nordschleife über fünfzig Gelbvergehen geahndet. Da die Sportkommissare die Vorfälle einzeln prüften, verzögerte sich der Ablauf der Veranstaltung obendrein um rund zwei Stunden. Daher haben die Organisatoren den Entschluss gefasst, den Zieleinlauf für 16.45 Uhr anzuberaumen. Der Start erfolgt wiederum wenige Minuten nach vierzehn Uhr. 

Letzten Endes sprachen die Regelhüter fast sechzig Strafen aus, wonach die betroffenen Rennställe ihre schnellste Rundenzeit gestrichen bekamen. Acht weitere Mannschaften entfernte die Rennleitung wiederum komplett aus der Wertung, weshalb diese ans Ende der Startaufstellung degradiert wurden. Als Profiteur der Vorkommnisse erwies sich Jürgen Alzen Motorsport. Denn Dominik Schwager und Jürgen Alzen starten daher mit dem Ford GT von der Poleposition. 

Die erste Startreihe komplettiert wiederum das Wochenspiegel Team Manthey mit dem Porsche 911 GT3 RSR. An dritter Stelle sortiert sich wiederum GT Corse by Rinaldi Racing mit dem einzigen Ferrari-Sportwagen im SP9-Teilnehmerfeld im neu geordneten Klassement ein. Twin Busch Motorsport startet von der vierten Position. Uwe Alzen Automotive hat sich wiederum nach der Disqualifikation zurückgezogen.

Folgenden Renställen (Startnummer) hat die Rennleitung sämtliche Rundenzeiten gestrichen: 2, 30, 64, 99, 122, 135, 230 und 503.

Folgenden Rennställen (Startnummer) hat die Rennleitung die schnellste Rundenzeit gestrichen: 69, 87, 90, 96, 108, 136, 144, 154, 179, 186, 200, 204, 284, 309, 310, 340, 344, 347, 357, 360, 363, 395, 414, 419, 430, 432, 444, 460, 475, 480, 500, 510, 511, 512, 517, 529, 532, 534, 540, 549, 555, 565, 593, 642, 654, 666, 680, 687, 688 und 694.