Verkaufsprozess: Landesregierung konzipiert Nürburgring-Gesetz

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Um den öffentlichen Zugang zum Nürburgring in Zukunft zu gewährleisten, hat die rheinland-pfälzische Regierung einen Gesetzesentwurf konzipiert. Bisweilen hat die Europäische Kommission die Vorlage aber noch nicht abgesegnet. Unterdessen reagiert die Nordschleifen-Gemeinde mit Empörung.

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat ein Gesetzesentwurf konzipiert, welcher der Motorsportgemeinde auch in Zukunft einen öffentlichen Zugang zum Nürburgring gewährleisten soll. Bekanntermaßen hat Mitte Mai der Verkaufsprozess der insolventen Rennstrecke begonnen. Die rot-grüne Koalition hegt nun die Absicht, mithilfe des Nürburgring-Gesetzes künftige Eigentümer und Betreiber zu verpflichten, eine allgemeine Nutzung zu ermöglichen.

Initiiert von der SPD-Fraktion, sollte die Europäische Kommission eigentlich prüfen, inwieweit das Wettbewerbsrecht des Käufers auf diese Weise eingeschränkt wird. Obwohl sich die EU-Kommission bisweilen nicht äußerte, will die SPD den Gesetzesentwurf nächste Woche dennoch dem rheinland-pfälzischen Landtag vorlegen. „Wir werden die Stellungnahme der EU-Kommission im weiteren parlamentarischen Verfahren berücksichtigen“, erklärte Fraktionsvorsitzender Hendrik Hering gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. 

Ob die CDU-Fraktion dem Nürburgring-Gesetz zustimmt, verlautbarten die Christdemokraten bis dato nicht. Dennoch herrscht in der Opposition offenbar der Tenor, dass der öffentliche Zugang zur Traditionsstrecke in der Eifel in irgendeiner Form geregelt werden solle – sei es durch die Herausnahme des Grand-Prix-Kurses und der Nordschleife aus dem begonnen Verkaufsprozess oder mittels einer gesetzlichen Regelung. 

Mit dem Nürburgring-Schutzgesetz verfolgen SPD und Grüne das Ziel, die Nutzung des Nürburgrings für Rennsportveranstaltungen, Touristenfahrten und Testprogramme der Automobilindustrie zu sichern. Daher wolle Rot-Grün dem künftigen Besitzer die Pflicht auferlegen, die Nutzung zu gewähren. „Zweck des Gesetzes ist es, die Benutzung des Nürburgrings durch die Allgemeinheit dauerhaft zu gewährleisten, damit dieser weiterhin der Förderung des Kraftfahrzeugwesens und des Motorsports, insbesondere des Breitenmotorsports, dienen kann“, fasst das Infrastrukturministerium zusammen.

Kritik an dem Gesetzesentwurf: „Wer verliert, ist die Region“

Indes reagiert die Nordschleifen-Gemeinde empört auf das geplante Gesetz. Die Regierung versuche, die Argumente der Verkaufsgegner zu entkräften. Breitensportler Dieter Weidenbrück illustriert zudem im Netz, inwieweit solch eine gesetzliche Regulierung umgangen oder gar ausgehebelt werden kann. „Ich halte das Gesetz für unbrauchbar“, entgegnet Weidenbrück. „Der Anspruch, mit diesem Gesetz die Nutzung des Nürburgrings auch weiterhin kontrollieren zu wollen, kann nicht erfüllt werden.“

Der Teamchef des z racing teams kritisiert die „vagen“ Formulierungen des Gesetzesentwurfes, welche der eigenen Nutzung Vorrang einräumten. Der Betreiber sei beispielsweise verpflichtet, eine „diskriminierungsfreie Nutzung der Infrastruktur gegen angemessenes Entgelt zu gewähren“. Jedoch regle die Vorlage nicht, in welchem Umfang und zu welchem Preis. Überdies könne der Betreiber den Zugang verweigern, wenn es ihm unzumutbar wäre – etwa wegen Schnee oder zu einer Unzeit. 

Damit könne jeder zukünftiger Eigentümer dieses Gesetz umlaufen. „Na, dann fahren wir doch anstelle eines 24-Stunden-Rennens besser zwei Zwölf-Stunden-Rennen“, spottet Weidenbrück zynisch. „Geübt haben wir letzte Woche ja schon mal.“ Darüber hinaus werden dem Betreiber weitere Freiräume zugestanden, da er ebenso in der Lage sei, „sonstige Gründe“ anzugeben, warum der öffentliche Zutritt nicht gewährleistet werden kann. 

Überdies moniert Weidenbrück die heuchlerische Rhetorik der Abgeordneten. „Die Politiker brüsten sich ja derzeit gerne damit, dass sie alles nur für die Region machen“, merkt Weidenbrück an. „Schade eigentlich, dass dieser Aspekt im Gesetzesentwurf völlig fehlt, auch wenn in Paragraph eins die Förderung des Fremdenverkehrs aufgeführt wird.“ 

De facto verfehle die Landesregierung sämtliche Ziele, welche die Verkaufsgegner anstreben: Weder würden Breitensport und Touristenfahrten abgesichert, noch gebe es eine Preiskontrolle. Auch die Region werde nicht geschützt, da eine Betreibergesellschaft auf legale Weise mit den lokalen Unternehmen „in schärfste Konkurrenz“ treten könne. „Wer verliert, ist die Region“, referiert Weidenbrück.