Sportwagen-WM: Neues Jahr, neue Regeln

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Die Sportwagen-Weltmeisterschaft startet in diesem Jahr auch mit einem überarbeiteten technischen Reglement. Die Änderungen betreffen in erster Linie die Anpassung der Balance zwischen den Diesel- und Benzinprototypen; ebenso die Erhöhung diverser Sicherheitsmaßnahmen.

Die Einführung der Sportwagen-Weltmeisterschaft bedeutet auch in puncto Regelwerk einige Bearbeitungen. Grundlegendes bleibt jedoch unverändert. Die Klasseneinteilung in LMP1 und LMP2, sowie GTE-Pro und -Am bleibt beispielsweise genauso erhalten wie die Kostendeckelung in der LMP2-Division. In der LMP1-Kategorie sind darüber hinaus auch „ungewöhnliche“ Fahrzeuge zulässig. Dies setzt dann allerdings spezielle Regeln zur Anpassung der Performance voraus.

Fahrzeuge der LMP2-Kategorie dürfen auch weiterhin nur einmal pro Jahr weiter entwickelt werden. Ausnahme stellen Verbesserungen der Sicherheit und der Zuverlässigkeit dar. Dies setzt aber eine neue Homologation und die Einhaltung des Höchstpreises voraus. Die einzige zulässige elektronische Fahrhilfe ist weiterhin eine rein auf den Motor wirkende Traktionskontrolle.

An den Regeln für Hybridfahrzeuge ändert sich ebenfalls nicht viel. Der Tank ist weiterhin um zwei Liter kleiner und die maximale Energie, welche zwischen zwei Bremsvorgängen freigegeben werden darf beträgt 0,5 Megajoule. Als Bremsung gilt dabei eine Verzögerung von zwei g-Krafteinheiten länger als eine Sekunde. Neu ist dabei aber, dass ein auf die Vorderachse wirkendes Hybridsystem nur bei Geschwindigkeiten oberhalb von 120 km/h eingesetzt werden darf. Dies bedeutet, dass der Traktionsvorteil beim Beschleunigen aus langsamen Kurven verringert wird. Weiterhin muss das System allerdings mit dem Gaspedal bedient werden. Push-to-Pass-Systeme wie ein Formel-1-KERS sind verboten. Wie bisher auch, müssen Hybridfahrzeuge in der Lage sein, 400 Meter mit einer Geschwindigkeit von 60 km/h allein mit dem Hybridsystem zurücklegen können.

Fragwürdige Löcher über den Kotflügeln

Im Bereich der Verkleidung sind ab diesem Jahr Löcher in den Kotflügeln oberhalb der Räder vorgeschrieben. Im Bereich der Vorderräder müssen diese Löcher eine Fläche von 750 bis 950 Quadratzentimeter haben, im Bereich der Hinterräder 1.000 bis 1.200 Quadratzentimeter. Ziel hierbei ist, das Abheben eines mit hoher Geschwindigkeit seitlich schlitternden Fahrzeugs zu verhindern. Dabei sollen diese Löcher die seit einem Jahr für neue, und seit diesem Jahr für alle Prototypen vorgeschriebene Heckfinne unterstützen. Hierbei gab es aber aus dem Audi-Lager schon bedenken, dass die Löcher den Abtrieb des Heckflügels verringern und dadurch das Fahrzeug instabiler machen.

Um die Performance der Diesel- und der Benzinfahrzeuge näher zusammen zu bringen wurde der Durchmesser der Luftmengenbegrenzer auf 45,8 Millimtert und der maximale Ladedruck von drei auf 2,8 Bar absolut verringert. Dies führt zu einer Reduzierung der Luftmenge um zirka sieben Prozent. Für die Benziner bleibt alles beim Alten.

Bei der GTE bleibt die Regel in Kraft, dass in der Amateurklasse nur „Vorjahreswagen“ eingesetzt werden dürfen. Da jedoch im letzten Jahr einige Hersteller neue Fahrzeuge in der Profiklasse eingesetzt hatten, wird es hier neue Fahrzeuge zu sehen geben. Ähnlich wie in der LMP2-Klasse ist auch hier nur eine Weiterentwicklung pro Jahr erlaubt. Um eine Vielfalt der Fahrzeuge sicherzustellen dürfen maximal neun gleiche Fahrzeuge an einem Rennen teilnehmen.

Die maximale Breite der Fahrzeuge ohne Außenspiegel ist seit diesem Jahr auf 2,05 Meter beschränkt und die maximale breite der Kotflügelverbreiterungen beträgt nun 15 Zentimeter. GTE-Fahrzeuge dürfen einen maximalen Hubraum von 5,5 Liter (vier Liter bei aufgeladenen Motoren) und ein Maximales Tankvolumen von 90 Liter haben.

Neu ist für GTE-Fahrzeuge eine nach hinten zeigende Kamera mit Bildschirm im Cockpit. Dies soll Unfällen wie denen von Rockenfeller und McNish letztes Jahr in Le Mans vorbeugen, als Fahrer von GTE Fahrzeugen die von hinten kommenden LMP nicht rechtzeitig erkennen konnten.